Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

3. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. 3 nicht.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

5. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. 7) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Das Widerrufrecht für Verbraucher ist in der Widerrufsbelehrung geregelt.

6. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 25,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 10,- zu bezahlen.

7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten, sofern nicht anders vermerkt, keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbe einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

8. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Insbesondere wenn alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt sind.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

10. Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung, Schadenersatz

Für das Material der gelieferten Gegenstände leistet der Auftragnehmer für 1 Jahr, vom Tag der Lieferung gerechnet, Gewährleistung. Ein Mangel muss schriftlich gerügt werden. Ausgetauschte Teile sind vom Auftraggeber porto- und frachtfrei an den Auftragnehmer zu übermitteln. Sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere allfällige Preisminderungsansprüche, werden einvernehmlich ausgeschlossen. Jeglicher Gewährleistungsanspruch gilt für den Fall ausgeschlossen, dass Reparaturen oder sonstige Veränderungen bzw. unsachgemäße Handhabung durch den AG oder Dritte vorgenommen wurden, sowie für den Fall, dass die Betriebsanleitung des Herstellers nicht befolgt wurde. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für natürlichen Verschleiß. Lehnt der Auftraggeber, die vom Auftragnehmer als erforderlich erachteten Reparatur/Austauschmaßnahmen ab, gelten weitere Gewährleistungsansprüche ab diesem Zeitpunkt hiermit einverständlich als ausgeschlossen. Eine Garantie wird, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, nicht gewährt. Sollte eine Garantie der Herstellerfirma vorliegen und vom Auftragnehmer an den Auftraggeber weitergegeben werden, sind allfällige Ansprüche aus der Garantie direkt an den Hersteller zu richten. Eine Haftung des Auftragnehmers aus der Garantie besteht nicht. Für den Fall, dass sich Beanstandungen als ungerechtfertigt erweisen, ist der Auftraggeber verpflichtet dem Auftragnehmer alle daraus entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Schadenersatzpflicht des Auftragnehmers wird für Schäden aus vorsätzlichem oder grob verschuldetem Verhalten beschränkt. Eine Haftung des Auftragnehmers für allfällige beim Auftraggeber oder Dritten eintretende Mangelfolgeschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Bei B2B Geschäften erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!

11. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, Gehäusefarbe-und Form etc.).
Naturstein unterliegt natürlichen Schwankungen.

Bitte beachten sie:
Abweichungen in Farbe und Struktur, auch über den bemusterten Rahmen hinaus, bleiben vorbehalten, soweit sie in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Hierzu gehören auch korrosionsbedingte Farbveränderungen. Diese Abweichungen können auch über den bemusterten Rahmen hinaus vorkommen.
Materialabmessungen und -ergiebigkeiten sind als Richt- und Erfahrungswerte zu verstehen, eine Gewähr hierfür können wir nicht übernehmen.
Wir weisen darauf hin, dass Schichten- bzw. Sedimentgesteine, wie z. B. Porphyr, Grauwacke, Sandstein und Quarzite im Allgemeinen, tendenziell zum Aufspalten neigen können. Dies kann mit einer fachgerechten Bauweise reduziert bzw. vermieden werden.

12. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

13. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

14. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

16. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Für Fotos von Produkten, der Baustelle, fertiges Werk, usw. erhält die der Firma KILLI GmbH alle Rechte (lt. Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst) Weiters wird der Firma KILLI GmbH gestattet alle diese Fotos für Werbezwecke (Internet, Werbeprospekte, Inserate in Zeitungen /Internet, Facebook,…) auf unbeschränkte Zeit zu verwenden.

Sollten sie der Nutzung dieser Fotos durch uns nicht zustimmen, bitte im Bereich der Auftragsunterschrift am Angebot den Vermerk „Keine Foto-Rechte“ hinzufügen.

Grein, 1. Jänner 2022
KILLI GmbH
Killinger Siegfried

Produktinformationen Hinweise und Tipps:

Begehbare Poolabdeckung: Korrosion durch mangelnde Wasserqualität bzw. Wasserwerte

Wassertests und Wassermessungen:

Um eine fach- und sachgerechte Wasseraufbereitung zu gewährleisten, um die erforderliche Badewasserqualität zu erlangen, müssen von Seiten des Betreibers, regelmäßige, je nach Tages- und Saisongegebenheiten/Bedingungen teilweise tägliche Wassermessungen durchgeführt werden und diese Messwerte im Betriebstagebuch aufgezeichnet werden.
Es muss an dieser Stelle explizit betont werden, dass auch Dosiereinrichtungen, Dosieranlagen welche zur Aufbereitung von Schwimmbadwässern konzipiert sind, niemals als automatisch oder vollautomatisch zu definieren sind und daher die hier genannten Messungen durchzuführen sind. Dosieranlagen unterstützen den Betreiber in einer sehr hilfreichen und wertvollen Form; können allerdings bloß selbstständig, jedoch nicht automatisch oder vollautomatisch agieren oder dergleichen eingestuft werden. Bitte bedenken Sie, dass falsche Wasserwerte und mangelnde Pflege zu Korrosion von umliegenden Bauteilen (Duschen, Leitern, Terrassen, Poolabdeckungen,….)  führen kann. In diesen Fällen können auch Terrassendielen, Aluminium, Edelstahl V2A bzw. Edelstahl V4A sowie allen anderen Komponenten beschädigt werden.

Achtung bei Salzwasser, hier müssen die Wassermessungen und Kontrollen besonders exakt durchgeführt werden!

Pooldeck Komponenten:

Wir fertigen alle unsere Pooldeck-Grundrahmen ausschließlich aus Aluminium, Edelstahl und glasfaserverstärktem Polypropylen.
Sämtliche Verbindungselemente sind standardmäßig in V2A-Qualität.
Bei Salzwasserpools (Aufpreis) werden alle innenliegenden V2A Elemente durch V4A-Qualität ersetzt bzw. der direkte Kontakt mit dem aggressiven Medium unterbunden. (z.B. Laufrollen Kugellager V2A werden zusätzlich durch Gleitringdichtungen zusätzlich geschützt)

 

Hinweis Korrosionsbeständigkeit:

MaterialBeständigkeit bei
ChlorwasserSalzwasser
AluminiumWeißrost*Weißrost*
Edelstahl V2AJaNein
Edelstahl V4AJaJa
StahlNeinNein
Stahl verzinktNeinNein

*Aluminium ist ein sehr beständiges Material, trotzdem kann es in aggressiver Umgebung zu Korrosion kommen. Diese Korrosion ist an der Oberfläche erkennbar durch sogenannten „Weißrost“. Diese weißen Verfärbungen beeinträchtigen aber die Stabilität des Pooldecks nicht, es handelt sich hierbei um eine rein optische Veränderung, welche keinen Mangel darstellt!